Aufbewahrung
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Die DSGVO verlangt, personenbezogene Daten zu löschen, sobald der Zweck entfallen ist. Dieser Bereich macht daraus einen automatischen Vorgang statt eines guten Vorsatzes.

Fristen festlegen
Je Datenart wird eine Frist gesetzt – etwa:
- ausgetretene Mitglieder
- Teilnehmendendaten vergangener Veranstaltungen
- Wartelisteneinträge
- versendete Mails und Protokolleinträge
- gelöschte Dokumente im Papierkorb
Am Ende der Frist wird der Datensatz gelöscht oder anonymisiert – anonymisieren behält die Statistik, entfernt aber den Personenbezug.
:::caution Fristen sind kein freier Wunsch Steuerlich relevante Unterlagen – Buchungen, Belege, Abrechnungen – unterliegen Aufbewahrungspflichten von bis zu zehn Jahren. Eine zu kurze Frist ist hier ein handfestes Problem. Im Zweifel: Steuerbüro fragen, nicht schätzen. :::
Vorschau
Vor jedem Lauf lässt sich anzeigen, was gelöscht oder anonymisiert würde – nach Datenart aufgeschlüsselt, ohne etwas zu verändern.
:::tip Immer erst die Vorschau Löschen ist endgültig. Prüfe die Vorschau, bevor du einen Lauf startest oder eine Frist verkürzt – vor allem beim ersten Mal, wenn sich über Jahre Daten angesammelt haben. :::
Löschlauf starten
Der Lauf startet täglich automatisch über den internen Zeitplan; zusätzlich lässt er sich hier von Hand anstoßen.
Dateisperre für Führungszeugnisse
Eine gesonderte Sperre verhindert, dass Dateien zu Führungszeugnissen abgelegt werden.
Der Hintergrund steht bei den Nachweisen: Nach § 72a Abs. 5 SGB VIII dürft ihr die Einsichtnahme dokumentieren – Datum, Prüfer, Gültigkeit –, nicht aber das Zeugnis selbst aufbewahren. Die Sperre macht daraus eine technische Zusicherung statt einer Absprache.
Was der Löschlauf nicht kann
Er räumt in der Anwendung auf. Kopien außerhalb erreicht er nicht:
- exportierte CSV- und PDF-Dateien auf euren Rechnern
- versendete Mails in fremden Postfächern
- Sicherungen der Datenbank
- der GoBD-Export im Aktenordner
Ein Löschkonzept muss diese Wege mitdenken.